Mittwoch, 20. März 2013

Feldpostwesen


Feldpostwesen

Bei den Kriegen im 19. Jh. und den beiden Weltkriegen kam der Versorgung der im Einsatz befindlichen Soldaten an der Front mit Nachrichten aus der Heimat eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Einsatz moderner Kommunikationstechnik wie Telefon und Funk verlor das Feldpostwesen nach den beiden Weltkriegen erheblich an Bedeutung, stellte  jedoch für die Frontsoldaten des ersten Weltkrieges die einzige Verbindung zu den Familien in der Heimat dar und war deshalb in militärischer Hinsicht ein sehr bedeutender psychologischer Faktor.

Die Gesamtleitung des Feldpostwesens oblag dem Reichspostamt. Bei Mobilmachung trat eine Feldpostabteilung zusammen, die für die Abwicklung des Postverkehrs zwischen der Front und der Heimat verantwortlich war. Die Zustellung der Post war natürlich nur dann möglich, wenn der Aufenthalt des Empfängers bekannt war. Als erste Amtshandlung wurde deshalb eine sogenannte „Feldpostübersicht“ aufgestellt. Die Feldpostübersicht war ein exaktes Abbild der Organisationsstruktur des Heeres und enthielt alle militärischen Einheiten mit den Angaben zum augenblicklichen Einsatzort. Die Feldpostübersicht durfte auf keinen Fall in die Hände feindlicher Nachrichtendienste fallen und war deshalb streng geheim, ihre Auflage limitiert und über jedes Verzeichnis musste ein Nachweis geführt werden.

An der Spitze der Feldpostabteilung stand der Feldoberpostmeister. Ihm nachgeordnet waren die Armeepostdirektoren, denen wiederum alle Feldpostämter (Feldpostanstalten) ihres Bereichs unterstellt waren. Feldpostanstalten / Feldpostämter wurden für jedes Generalkommando eines Armeekorps, für das große Hauptquartier und als Feldpostexpedition für jede Division (Infanterie, Kavallerie, etc.) eingerichtet. Die Anzahl der Dienststellen war naturgemäß im Verlauf des Krieges einer starken Fluktuation unterworfen. In der Spitze waren 53 Feldpostämter, 270 Feldpostexpeditionen und 417 Feldpoststationen im Einsatz. Grundlage für die Verteilung der Feldpost war wie bereits oben erwähnt die „Feldpostübersicht“, in welcher alle selbstständigen oder selbstständig auftretenden Einheiten an der Front oder den besetzten Gebieten nach einem bestimmten Muster  mit ihren zugeordneten Feldpostanstalten aufgeführt waren. In der Übersicht waren zudem die Postanstalten an der Grenze, die sogenannten „Leitpunkte“, verzeichnet, die für die Verteilung der Postsendungen eine wichtige Funktion wahrnahmen.  Die fortschreitende Kriegsdauer erforderte natürlich eine ständige Berichtigung der Feldpostübersicht, ohne welche die Verteilung der Feldpost nicht möglich gewesen wäre. Die ständige Aktualisierung gestaltete sich sehr schwierig, da im Verlauf des Krieges neue Einheiten gebildet wurden, alte Einheiten auseinanderfielen und die Zulieferung durch das Heer nicht immer zeitnah erfolgte oder sogar unterblieb. Bei bevorstehenden größeren militärischen Operation wurden zudem zum Zweck der Geheimhaltung Sperren verhängt, um Truppenverschiebungen zu verschleiern. Die Feldpostübersicht erschien 1914 in einer Auflage von 400 Exemplaren mit jeweils 60 Seiten und 2.677 Einzelverbänden. Die Auflage vom 07. März 1917 umfasste zum Vergleich 691 Seiten. Neben der Feldpostübersicht wurden später als Ergänzung noch ein Verzeichnis der nicht beim Feldheer befindlichen Stäbe und Truppen und ein Verzeichnis der Grenzschutztruppen herausgegeben.
Die Post für Soldaten an der Front wurde bei der schnellsten erreichbaren Postsammelstelle  (23 im Reichsgebiet) gesammelt und anhand der Feldpostübersicht sortiert (Grob-, Mittel-, Feinsortierung). Anschließend erfolgte die Weiterleitung an die Leitpunkte (1 Leitpunkt je Armee, (bedeutende Leitpunkte waren Köln, Trier, Metz, Straßburg, Königsberg, Thorn, Breslau und Dresden). Von dort erfolgte die weitere Verteilung an und über die Feldpoststationen / Feldpostexpeditionen auf Divisionsebene und weiter an die Einheiten an der Frontlinie.
Die Leitpunkte wurden nicht nur aus technischen Gründen, sondern insbesondere aus Gründen der Konspiration eingerichtet. Der Geheimhaltung kam im Verlauf des Krieges eine immer größere Bedeutung zu. Bereits im Kriegsjahr 1915 wurde über Änderungen des bisherigen Systems nachgedacht. Danach sollte die Korps- und Divisionsbezeichnung auf den Briefen (auf dem obigen Brief noch angegeben) entfallen. Auf eine Änderung wurde jedoch zunächst aufgrund der damit erforderlichen Änderungen von Stempeln, Vordrucken etc. verzichtet. Im November 1916 wurde jedoch bekannt, dass die Alliierten anhand von Feldpostbriefen  gefangener deutscher Soldaten Aufschlüsse über die Heeresstruktur erlangen konnten. Das sicherste Mittel dem vorzubeugen wäre gewesen, keine Angaben zu höheren Verbänden und Feldpostanstalten zu machen. Da dies  jedoch aus posttechnischen Gründen nicht möglich war, einigte man sich auf folgende Varianten:
 
Neben dem Dienstgrad und dem Namen des Empfängers mussten / sollten entweder
 

1) das Regiment, Bataillon (Abteilung) oder Kompanie (Eskadron, Batterie) oder

 
2) ein selbständiges Bataillon (Abteilung) und Kompanie (Eskadron, Batterie) oder
 
3) bei besonderen Formationen (Kolonnen, Flieger, Funker usw.) deren amtliche Bezeichnung angegeben werden.
Bei Truppenteilen, die keinem Regimentsverband angehörten (Ziffern 2 und 3 ) war außerdem die zuständige Feldpostanstalt mit ihrer Nummer anzugeben. Bei Verbänden, die eine Bezeichnung des Regimentsverbandes erforderten ( Infanterie-Regiment etc.) durfte die Feldpostnummer nicht hinzugefügt werden. Unzulässige war es auch, bei Divisionen, Stäben von Armeekorps und Brigaden die Feldpostnummer anzugeben. Diese neue Regelung trat am 15.02.1917 in Kraft.
 
 
 
 
 
 



 

Donnerstag, 7. März 2013

Sanitätswesen im I. Weltkrieg


 Sanitätswesen im Weltkriege

Das Sanitätspersonal wurde aus den Mannschaftsdienstgraden und dem Sanitätsoffizierskorps gebildet. Ihrer Funktion und Vorbildung entsprechend setzte es sich aus vier verschiedenen Gruppen zusammen:
Sanitätsmannschaften,
die aus der Truppe hervorgingen und im Kriege die Aufgabe hatten, die Verwundeten noch an der Front zu versorgen. Sie richteten Truppenverbandsplätze ein. Als Bestandteil der Truppen (je Kompanie 1 Sanitätssoldat) trugen sie deren jeweiligen Uniform.

Krankenträger
Diese gehörten organisatorisch den Traintruppen an und trugen besondere
Uniformen und wurden ausschließlich im Krankenträgerdienst eingesetzt, zu dem sie im Frieden ausgebildet worden waren. Sie trugen eine sogenannte Neutralitätsbinde (weiße Binde mit rotem Genfer Kreuz) am linken Oberarm. Im Kriege bildeten sie das Personal der Sanitätskompanien. Soldaten aus der Front, Musiker und Hilfsmusiker, wurden vorübergehend zu Hilfskrankenträgern ausgebildet.
Militärkrankenanwärter
Hierbei handelte es sich um Wehrpflichtige, die zum Dienst mit der Waffe nicht geeignet waren und nur eine kurze militärische Ausbildung erhielten. Sie stellten das Personal der Lazarette und trugen besondere Uniformen. Sie konnten zu Militärkrankenanwärtern, Gefreiten ernannt und später zu Unteroffizieren kapitulieren.
Sanitätsoffiziere
(Assistenzarzt, Oberarzt, Stabsarzt, Oberstabsarzt, Generaloberarzt, Generalarzt). Sie bildeten das SanitätsoffizierkorpsUniform.
Der Ärztebedarf des Heeres im Kriege wurde über die aktiven Sanitätsoffiziere, Unterärzte und Einjährig-freiwilligen Ärzten hinaus gedeckt durch die dienstpflichtigen Ärzte des Beurlaubtenstandes, der Ersatzreserve, des Landsturms sowie Ärzte, die zwar gedient hatten, jedoch nicht zum Sanitätskorps überführt wurden. Darüber hinaus wurde der Bedarf aus bereits ausgeschiedenen Sanitätsoffizieren ergänzt, die sich freiwillig zum Kriegsdienst meldeten. Medizinstudenten, die bereits als Sanitätsmannschaften gedient und unter Vorbehalt zur Reserve entlassen wurden, sollten als Feldunterärzte verwendet werden, wenn sie das 7. Medizinsemester absolviert hatten.(§ 22 Wehrordnung). Dieser Personenkreis wurde ergänzt durch vertragsmäßig angenommene Zivilärzte, die durch allerhöchste Kabinettsorder vom 07. August 1913 für die Dauer des Vetragsverhältnisses dem Sanitätsoffizierkorps angehörten. Die Verwendung der einzelnen Ärztegruppen wurde durch die Kriegs - Sanitätsordnung vom 27. Januar 1907 bestimmt. Die Sanitätsoffiziere waren danach für die leitenden Sanitätsdienststellen an der Front bestimmt. Soweit sie höheren Alters waren, was vorwiegend für reaktivierte Sanitätsoffiziere des Friedens- und Beurlaubtenstandes zutraf, waren für sie entsprechende Stellen als stellvertretende Korpsärzte und Reservelazarettdirektoren in der Heimat bestimmt. Am 11. August 1914 genehmigte zudem die Medizinal - Abteilung des Kriegsministeriums ausnahmsweise, weibliche Ärzte für Reservelazarette zu verpflichten, wenn in einem Korpsbereich nicht genügend männliche Ärzte vorhanden seien. Im Mai 1915 wurde ermittelt, dass zu diesem Zeitpunkt 46 Ärztinnen angestellt waren. Daraufhin wurde verfügt, die Vetragsverhältnisse soweit möglich zu lösen. Nach Aufstellung weiblicher Nachrichtenkorps im September 1918 wurde entschieden, erneut weibliche Ärzte einzustellen.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Bestrebungen während des Krieges, den Badarf an Sanitätsoffizieren zu decken. Wie bereits oben angeführt konnten zu Beginn des Krieges Medzinstudenten mit sieben absolvierten Semestern zu Feldunterärzten ernannt werden. Die übrigen Medizinstudenten, die als Sanitätsunteroffiziere der Reserve entlassen worden waren, traten bei der Mobilmachung als solche ein und wurden bei mobilen Formationen verwandt. Unmittelbar im Zusammenhang mit der Mobilmachung entschied der Bundesrat am 01. August 1914, dass für Ärzte nach der Prüfung zur Approbation erforderliche praktische Jahr zu streichen. Die Approbation wurde direkt nach erfolgter Staatsprüfung erteilt. Am 06. August 1914 wurden Notprüfungen von zweitägiger Dauer eingeführt und für die bereits im Heer dienenden approbierten Studierenden der 01. August 1914 als Approbationstag festgelegt. Durch diese Maßnahmen konnte der Bedarf ausgeglichen werden und am 28. Januar 1915 wurden die Notprüfungen vom Bundesrat aufgehoben.

Die fortschreitende Dauer des Krieges führte jedoch erneut zu einer Erhöhung des Bedarfs an Ärzten. Deshalb wurde entschieden, dass alle im Heere dienenden Studierende der Heilkunde in den Sanitätsdienst übernommen und ihnen die Möglichkeit geboten wurde, ihre Studien an Universitäten zu fortzusetzen. Ab April 1915 waren alle Studierenden der Heilkunde, die ½ Jahr mit der Waffe gedient hatten, unmittelbar zu Sanitätsdienst zu überführen. Sie konnten zu überzähligen Sanitätsgefreiten und Sanitätsunteroffizieren ernannt, und soweiz sie 2 Semester studiert und 1 Jahr Heeres- oder Sanitätsdienst absolviert hatten, zu Sanitätsvizefeldwebeln befördert werden.Ab März 1915 konnten Sanitätsmannschaften zum Feldunterarzt nach Ablauf von 2 klinischen Semestern ernannt werden. An Stelle der klinischen Semester wurden ab August 1915 und ab Januar 1916 ½bzw. 1 Jahr Heerssanitätsdienst angerechnet. Im März 1916 wurde zur Verbesserung der Beförderungssituation der Dienstgrad des Feldhilfsarztes eingeführt. Für Feldhilfsärzte galten die Bestimmungen für Feldwebelleutnants sinngemäß. Sie gehörten zu den Sanitätsoffizieren im Range eines Assistenzarztes, hinter denen sie eingereiht wurden. Den studierenden Sanitätsunteroffizieren wurde, wie bereits erwähnt, die medizinische Fortbildung an Universitäten ermöglicht. Im Kriegsjahr 1917 wurde 342 Studierenden diese Möglichkeit eröffnet. Sie wurden im Anschluß an ein Kurzsemester von 2 Monaten zum Feldunterarzt ernannt. Diese Fortbildung war ebenfalls für bereits ernannte Feldunter- und Feldhilfsärzte vorgesehen, um ihre Staatsprüfung abzulegen und dadurch ihre Approbation zu erlangen. Die Sanitätsformationen waren wie folgt gegliedert:

Der Armeearzt im Rang eines Obergeneralarztes leitete den gesamten Sanitätsdienst der Armee und deren Etappe. Ihm nachgeordnet waren die Korpsärzte im Rang eines Generalarztes. Ihnen unterstand der Sanitätsdienst im Korpsbereich. Hierzu zählten insbesondere die Sanitätskompanien (3 je Korps) und Feldlazarette (12 je Korps). Einer seiner wesentlichen Aufgaben bestand darin, den Standort der Feldlazarette den Entwicklungen an der Front anzupassen. Er arbeitete hierzu eng mit dem Etappenarzt der Krankentransportabteilung und den Militäreisenbahnbehörden zusammen. Dem Korpsarzt unterstanden seinerseits die jeweiligen Divisionsärzte, denen die Organisation und Beaufsichtigung des Sanitätsdienstes auf Divisionsebene oblag. Die Divisionsärzte bekleideten den Rang des Generaloberarztes.  

Die erste Versorgung von verwundeten oder verletzten Soldaten fand unmittelbar an der Front statt. Jede Kompanie hatte zu diesem Zweck einen Sanitätsunterstand, der schusssicher angelegt sein sollte. Er war der Arbeitsplatz der Sanitätsunteroffiziere und Mannschaften. Ungefähr 500 m hinter der Front befand sich der Bataillons-Sanitätsunterstand, welcher mit einer Deckenstärke von 7 – 9 m bombensicher angelegt und in dem Lagerstellen für 25 bis 40 Personen eingerichtet sein sollte. In ihm hielt sich der Sanitätsoffizier auf. Als nächste Station folgte der Regiments-Sanitätsunterstand, etwa 2 bis 3 Kilometer hinter der Front. Der Regiments-Sanitätsunterstand war ebenfalls bombensicher angelegt und sollte bis zu 100 Soldaten Platz bieten. Von hier erfolgte der Abtransport zum Haupt-Verband-Platz und weiter zu den Feldlazaretten.

Die Soldaten, deren Verwundung einen erneuten Fronteinsatz unmöglich machte und eine längerfristige medizinische Versorgung erforderte, wurden von den Hauptverbandplätzen direkt bzw. soweit erforderlich über die Feldlazarette, von denen insgesamt 592 während des Krieges aufgestellt wurden (Sanitätsberich über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918, Band 1 Seite 108 Überischt 23), zu den Kriegslazaretten in der Etappe transportiert.

Der Transport oblag den Sanitätskompanien, von denen jedem Armeekorps 3 zur Verfügung standen.Während die Feldlazarette lediglich zur frontnahen Versorgung der Soldaten dienten, waren die in der Etappe eingerichteten Kriegslazarette regelrechte Krankenhäuser. Die Einrichtung der Kriegslazarette gehörte zum Aufgabenbereich Kriegslazarett-Abteilungen der Etappeninspektionen. Die Armeen besaßen für jedes Armeekorps eine Kriegslazarett-Abteilung. Der Transport der Verwundeten in die Etappen bzw. in die Heimat war Aufgabe der Krankentransportabteilungen. Der Transport der Verwundeten in hematliche Lazarette (Garnisonslazarette, Vereinslazarette etc.) wurde mit Lazarettzügen durchgeführt, die eigens für den Transport erkrankter oder verwundeter Soldaten hergerichtet waren. Die Erkrankten und Verwundeten wurden mit sogenannten „Wundtäfelchen“ versehen, die an Mantel- oder Hemdknopfloch sowie am Waffenrock befestigt wurden. Insgesamt wurden im Verlauf des ersten Weltkrieges im Durchsschnitt monatlich 86.300 Verwundete und Kranke in die Heimat transportiert, die dort angekommen vielfach von freiwilligen Hilfsorganisation (Rotes Kreuz, Samaritervereine, Verbände der Genossenschaft etc.) mit Hilfe freiwilliger Krankenpfleger versorgt wurden. In diesem Zusammenhang sollen die 202.000 Freiwilligen des Sanitätsdienstes nicht vergessen werden, die an der Front zum Einsatz kamen. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass in Deutschland eine Amerikanische und Niederländische Ambulanz tätig war. Die Amerikanische Ambulanz war vom 24. Oktober 1914 bis zum 23. September 1915 im Reserve-Lazarett Viktoriatheater, später Konzerthaus, in Gleiwitz tätig. Die Niederländische Ambulanz löste die Amerikanische in Gleiwitz ab, wo sie vom 29. Dezember bis 15. März 1918 eingesetzt war.


Wundtäfelchen zur Kennzeichnung der Verwundeten und erkrankten Soldaten ,
(Quelle: Sanitätsberich über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918)


  



 














Freitag, 15. Februar 2013

Deutsche Verlustlisten des I. Weltkrieg

Deutsche Verlustlisten des I. Weltkrieges


Das Projekt 
Im Jahre 2003 habe ich damit begonnen, die amtlichen Verlustlisten des I. Weltkrieges zu digitalisieren. Das Ziel dieses Projektes war es, diese einzigartige historische Quelle einem möglichst großen Personenkreis für genalogische und familienkundliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Im Oktober 2010 konnte das umfangreiche und aufwendige Projekt durch Veröffentlichung des noch fehlenden Jahrganges 1917 nach siebenjähriger Arbeit endgültig abgeschlossen werden. Die Verlustlisten (Originale) wurden von Micro-Film-Rollen auf DVD im TIF-Format übertragen. Sie können sind somit bequem am PC durchsucht und bearbeitet werden.

Die Gründe
Die genealogisch nutzbaren militärgeschichtlichen Quellen, insbesondere zu Angehörigen der preußischen Armee bzw. dem Heer des Deutschen Reiches, sind sehr begrenzt, da viele Daten in den Wirren des II. Weltkrieges vernichtet wurden. Von besonderem Interesse für Familienforscher sind deshalb die noch vorhandenen Verlustlisten des ersten Weltkrieges, die von August 1914 bis 1919 im Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger herausgegeben wurden. Die vorhandenen Verlustlisten waren bisher im Original, als Buch- oder als Zeitungsformat, oder als Microfilme nur in den Lesesälen der Archive einsehbar. Die Sichtung dieser Quellen bedarf eines großen Zeitaufwandes und ist deshalb bei Einsichtname der Originale vor Ort mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Durch die Digitalisierung der Verlustlisten besteht nunmehr für jeden interessierten Forscher die Möglichkeit, die Originale ohne großen Aufwand per Mausklick am eigenen Computer durchstöbern zu können. Darüber hinaus bietet die Digitalisierung auch die Grundlage für wissenschaftliche Zwecke, z.B. der Namenforschung (Onomastik).


Die Verlustlisten
Die Verlustlisten wurden während des Krieges fast täglich heraus gegeben, um die nächsten Familienangehörigen zu unterrichten. Die Verlustlisten wurden zu Beginn des Krieges gegen ein geringes Entgelt verkauft, um der Öfffentlichkeit zeitnah zu informieren. Im weiteren Verlauf des Krieges wurden die Verlustlisten öffentlich ausgelegt, konnten allerdings weiterhin käuflich erworben werden. Im Dezember 1914 wurde hierzu folgende Bekanntmachung veröffentlicht:

 
Da jetzt angenommen werden kann, daß die amtlichen Einrichtungen zur zuverlässigen und möglichst schnellen Bekanntgabe der Verluste im gegenwärtigen Kriege (öffentliches Auslegen der gesamten Deutschen Verlustlisten und von Auszügen aus ihnen bei den Landratsämtern, Königl. Polizeiverwaltungen usw. sowie Bekanntgabe der die einzelnen Kreise betreffenden Verluste durch die Kreisblätter) überall bekannt geworden sind und sich eingebürgert haben, liegt kein Grund mehr dazu vor, die Deutschen Verlustlisten auch weiterhin unter dem Selbstkostenpreise abzugeben.
Der Bezugspreis der im Post-(Einzel-) Abonnement zu beziehenden Deutschen Verlustlisten beträgt vom 1. Januar 1915 ab 1,75 Mark monatlich ohne Bestellgebühr.

Die Bestellgebühr bleibt unverändert.
Berlin, den 16. Dezember 1914.
Kriegsministerium, M.A.


Die Verlustlisten des I. Weltkrieges beeinhalten ungefähr 9 Millionen Namensnennungen. In den Verlustlisten werden alle deutschen Einheiten der damaligen vier Königreiche (Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg) sowie die Marine- und Kolonialeinheiten einbezogen. Die Verlustlisten beginnen bei Kriegbeginn im August 1914 und enden am 14.10.1919. In ihnen werden alle verwundeten, gefallenen, vermißten, in Gefangenschaft geratenen und erkrankten Militärangehörigen und Zivilpersonen (z.B. Krankenschwestern) aufgeführt. Folgender Eintrag wurde von den Behörden den Verlustlisten vorangestellt:

1) Die Verlustlisten werden nach Eingang bim Zentralnachweisbüro des Kriegsministeriums baldmöglichst veröffentlicht; eine Zurückhaltung derselben findet nicht statt. Infolge des überaus raschen Vorschreitens der Armeen sind die Truppenteile selbstverständlich nicht in der Lage, die Listen zugleich nach  einem Gefecht einzureichen, daher öfters ein verhältnismäßig spätes Eintreffen in Berlin. Von mehreren Regimentern sind bis jetzt überhaupt noch keine Verlustlisten eingegangen.

2) Die Namen der Gefechte werden von jetzt ab, soweit sie mit Sicherheit bekannt sind, in den Verlustlisten angegeben werden.

3) Die bei denNamen der Verwundeten usw. angeführten Orts- und Kreisnamen beziehen sich auf den Geburtsort des Betroffenen.

Berlin 19.09.1914  

Die Angaben in den Verlustlisten änderten sich im Verlaufe des Krieges. So wurde am Anfang des Krieges die Art der Verwundung (z.B. Schußverletzung am Bein) genannt. Im weiteren Verlauf wurde hierauf verzichtet. Gleiches gilt für die Angabe des Geburtstages, der bei andauerndem Krieg nur in wenigen Fällen genannt wurde. Hierdurch sollte verhindert werden, dass der Feind Informationen darüber erhielt, welche Rekrutenjahrgänge eingezogen wurden. Ab dem Jahr 1917 wurden die Verlustlisten auf eine alphabetische Namenliste umgestellt und ab Herbst 1917 fiel vom Geburtsdatum das Jahr weg. Ab Dezember 1918 wurde in den Verlustlisten das komplette Geburstdatum angegeben. In der Regel enthalten die Verlustlisten den Namen, den oder die Vornamen, den Dienstgrad, den Geburtsort, die militärische Einheit und den Tag und Ort des Geschehens. 

 

Die Nutzung                                                                                                                                        Die Verwendung der Verlustlisten erfordert auch nach der Digitalisierung einen hohen Zeitaufwand, da die Soldaten nicht alphabetisch aufgeführt wurden. Vielmehr wurden die Listen nach Einheiten geordnet; Infanterie, Kavallerie, Jäger, Artillerie, sonstige Einheiten. Innerhalb der Einheiten erfolgte die Ordnung nach Kompanien und weiter nach Dienstgraden. War die Suche erfolgreich und konnte ein Familienangehöriger in den Verlustlisten aufgefunden wurde, kann anhand der dort gespeicherten Daten vielleicht dessen Herkunft festgestellt und damit entsprechende Nachforschungen in den Kirchenbüchern vor Ort ermöglicht werden. Weiter kann aus den Eintragungen geschlossen werden, ob es sich bei der Person um einen aktiven Soldaten (Dienstgrade Unteroffizier, Grenadier, Musketier etc.), um einen im Rahmen der Mobilmachung eingezogenen Reservisten (Unteroffizier der Reserve, Reservist, Angehöriger der Landwehr etc.) oder um einen „Freiwilligen“ handelt. Soweit ein Soldat zum Landsturm oder zur Landwehr gehörte, lässt sich dessen Lebensalter eingrenzen. Der normale Wehrpflichtige absolvierte ab dem 20. Lebensjahr seine 2-jährige Wehrpflichtzeit. Anschließend gehörte er 5 Jahre der Reserve seines Regimentes an. Bis zum 39. Lebensjahr gehörte er einer Einheit der Landwehr und ab dem 45. Lebensjahr einer Einheit des Landsturms an. Da den jeweiligen Regimentern zum Teil Ortsbezeichnungen beigegeben wurden, die über die Aufstellung oder den Standort der Einheiten Auskunft geben, ermöglicht dies ggf. Nachforschungen in den entsprechenden Militärkirchenbüchern. Die preußische Armee war aufgrund der Landesreligion eine evangelische Armee. Die zugehörigen Militärkirchenbücher, in den neben Eintragungen zu evangelischen Soldaten auch solche zu katholischen Soldaten erfolgten, wurden deshalb von der evangelischen Kirche archiviert. Die Militärkirchenbücher beinhalten Eintrage zu Geburten, Heiraten und Todesfällen der Soldaten und deren Angehörigen. Bei den Militärkirchenbüchern muss unterschieden werden zwischen den Garnisonskirchenbüchern der einzelnen Truppenstandorte und den, oft parallel dazu geführten, Kirchenbüchern der einzelnen Truppeneinheiten. So sind z.B. die Militärkirchenbücher der Rheinlande (Saarbrücken bis Kleve) in der Archivstelle der evangelischen Kirche in Boppard zugänglich. Konnte bereits im Rahmen der Familienforschung festgestellt werden, dass ein Familienangehöriger in einer bestimmten Einheit (z.B. Reserve Inf. Reg. Nr. 74) gedient hat, bieten sich als weitere Quellen für Nachforschungen ggf. vorhandene Veröffentlichungen zur Geschichte einzelner Regimenter an, die neben Gefechtsberichten häufig Namenlisten der Regimentsangehörigen, der Gefallenen und Verwundeten und auch Bilder enthalten. Hierbei möchte ich beispielhaft auf das „Ehrenbuch der Garde 1914-1919“ hinweisen, welches 1931 im Verlag Tradition Wilhelm Kolk / Vaterländischer Verlag Oskar Hinderer erschien. In diesem zweibändigen Werk sind zahlreiche Auszüge aus Kriegstagebüchern, auch einfacher Soldaten, veröffentlicht. Diese Kriegstagebücher beinhalten oftmals Angaben und Einzelheiten zu weiteren Personen.

Beispiele:

Kriegsbericht über den Sergeanten W. BARBKNECHT, Fahnenträger vom 2. Garde-Regiment zu Fuß. Ihm wurde durch den Gefreiten Karl BECKER aus Halberstadt beim Sturmangriff das Leben gerettet.
(Quelle: Ehrenbuch der Garde S. 69)

Tod des Füsiliers Walter STURM aus Charlottenburg am 14.03.1915 bei Ripont, der Landwehrsoldaten Hugo OKELMANN aus Hamburg und Philipp HACKER aus Forbach (beide gefallen am 18.03.1915) sowie der Verwundung des Unteroffiziers BEUTH aus Neugarten Kreis Heilsberg
(Quelle: Ehrenbuch der Garde S. 159,160)

Kriegstagebuch des Fritz Robert BUSCHMANN aus Mettmann vom Garde Grenadierregiment Nr. 5.
(Quelle: Ehrenbuch der Garde S. 382,383,515)

Kriegstagebuch des Lehrers Albert TOMUSCHAT aus Gr. Guja bei Engelstein, Ostpreussen, Grenadier der 5. Kompanie des 5. Garde Regiments zu Fuß.
(Quelle: Ehrenbuch der Garde S. 408,497)

Kriegstagebuch des Wilhelm HETSCHOLD, Unteroffizier 1.M.G. Kompanie des Lehr-Infanterie-Regimentes, Landwirt aus Hundsdorf / Waldeck, Träger des Eisernen Kreuzes I. und II. Klasse (1916/1917).
(Quelle: Ehrenbuch der Garde II. Band))

Kriegstagebuch des B. von BECKERATH, Krefeld, Grenadier der 5. Kompanie des Garde Grenadier Regimentes Nr. 5.
(Quelle: Ehrenbuch der Garde S. 517)

Ein weiteres schönes Beispiel dafür, wie die Angaben der Verlustliste mit anderen noch zugänglichen Informationsquellen verbunden werden können, ist der Eintrag des Leutnants und Kompanieführers Fritz BRUNZLOW, geboren am 08.06.1897 in Mönchengladbach. Fritz BRUNZLOW diente laut Vermisstenliste Ausgabe 84 / 1919 in der 2. Kompanie des Infanterie-Regiment 82 (Kurhessisches, http://wiki-de.genealogy.net/IR_82) und wurde am 20.07.1918 bei Reims vermißt. Es war die Zeit der letzten großen deutschen Offensive an der Westfront. Das IR 82 eroberte während dieser Juli-Offensive den Courton Wald und die Höhe 230. Aus der Verlustliste geht weiter hervor, dass Angaben zu Fritz BRUNZLOW an Professor Dr. Schäfer in Soest übermittelt werden sollen.
Am 16. Januar 1917 schrieb Fritz BRUNZLOW einen Brief an einen Kameraden, der tiefe Eindrücke vom Gemütszustand und der Gedankenwelt des Fritz BRUNZLOW vermittelt und in dem Buch "Der Deutsche Soldat, Briefe aus dem Weltkrieg" von Rudolf Hoffmann veröffentlicht wurde. Das Buch erschien 1937 im Verlag Albert Langen / München. Das IR 82 war zu diesem Zeitpunkt im Raum Verdun, wahrscheinlich im Bereich Toter Mann, bis zum Mai 1918 eingesetzt. Weitere Einzelheiten können aus der Regimentsgeschichte in Erfahrung gebracht werden (  2. kurhessisches Infanterie Regiment 82, Verlag Stalling, Berlin 1922). Durch die Nutzung der Verlustlisten, des Internets und vorhandener Literautur können viele Angaben zum militärischen Werdegang des Fritz BRUNZLOW rekonstruiert werden.

Der Brief von Fritz BRUNZLOW vom 16. Januar 1917

Anliegende Kartes als freundlichen Gruß von mir. Bei näherer Durchsicht Deines Briefes fühle ich mich doch verpflichtet, Dir mal gehörig meine Meinung zu sagen.
Auf jeden Fall verbitte ich mir als Soldat, der  2  1/2 Jahre vorm Feinde seine Pflicht getan hat, mir mit so einem Schreiben zu kommen. Von einem grünen Fuchs an einen Soldaten einen solchen Wisch zu schicken, ist eine Beleidigung. Ob ich diese Geschichte bald satt hätte?
Diesen Krieg, in dem Millionen deutscher Männer ihr Bestes, ihr Blut hergeben, im dem Tausende von Existenzen zugrunde gerichtet werden und ohne Klagen alles fürs Vaterland hergeben, in dem das deutsche Volk seine herrlichste Wiedergeburt erlebt, diesen Krieg bezeichnest Du als "Geschichte". Schäme Dich!
Satt - Nein, satt haben wir diesen Krieg nicht. Sondern wir hoffen bald den Frieden, der uns nach diesem Heldentum zukommt. Ein großes, in seinen Grenzen gefestigtes Deutschland, das einer friedensreichen, herrlichen Kuluturentwicklung entgegensieht. Die Unterbrechung in Deinem Berufe war Dir unbequem. Was ist Dein Beruf?: daß Du Dich als Agrarier in die pessimistischen Ideen vergräbst und das Geld, das ein Großonkel sich sauer erworben hat, verzehrst?
Was ist dies gegen die Leute von 48 Jahren, die Weib und Kind zu Hause ohne Geld hungernd zurücklassen mußten und doch freudig dem Vaterlande alles geben? Schäme Dich.
Daß Du Dich noch nicht mal freust, Weihnachten unter den neuen Kriegsgefährten zu feiern, dagegen will ich nichts sagen, da doch Weihnachten im deutschen elterlichen Hause das Schönste ist. Denk aber nur an viele Soldaten wie auch ich, die nun das dritte Kriegsweihnachten fern der Heimat feiern, deshalb sei ganz still!
Du redest vom strammen Dienst 4  1/2 Stunden täglich. Das ist doch nichts. Was leisten unsere Truppen seit   2  1/2 Jahren? Was leisten unsere Leute im Schützengraben, was jetzt in Rumänien? Ich will es nicht näher erörtern. Sein nur still! Möge der Geist von 1914 uns nie verloren gehen, sagt Hindenburg. Dein Wisch zeugt nicht von diesem Geist. Hoffentlich ist dieser nur einzig in seiner Art. Wenn unser neuer Jahrgang, der dem Feldheer neue Kraft verleihen soll, genau so denkt, dann Armes Deutschland!
Bessere Dich und gehe in Dich mit Deinem Gewissen, daß nicht wieder solche Worte über Deinen Mund kommen. Laß Dir dies von einem Kameraden gesagt sein. Durchhalten und Siegen bis zum Frieden!  


Die Rheinischen Regimenter der preußischen Armee
Bei der Beschäftigung und Veröffentlichung der Verlustlisten habe ich festgestellt, dass zum Thema "preußische Armee" sehr viele Fragen zu verschiedenen Details, z.B. dem Gehalt, oder der Wehrpflicht der Soldaten, gestellt werden. Aus diesem Grunde habe ich ergänzend zu diesem Projekt eine Ausarbeitung verfasst, die sich viele dieser Fragen annimmt. Neben den allgemeinen Fragen zur preußischen Armee im 19. Jh. behandelt diese Ausarbeitung hauptsächlich die sog. "rheinischen Regimenter", die ihre Soldaten zum überwiegenden Teil aus dem Rheinland rekrutierten und dort stationiert waren. Es sind dies die Einheiten des VIII. Armeekorps und einige Einheiten des VII. Armeekorps, die in rheinischen Städten stationiert waren.

Das Denkmal
Die Verlustlisten des I. Weltkrieges sind nicht nur eine aussergewöhnliche historische Quelle, sondern gleichzeitig eine Denkmal für den sinnlosen Opfergang der Soldaten auf den Schlachtfeldern in Flandern, an der Somme, vor Verdun und im Osten Europas. Gleichzeitig sind sie ein Mahnmal für die namenlosen Soldaten in diesem ersten Weltkrieg und aller folgenden Kriege weltweit. Hinter jedem der in den Verlustlisten genannten Soldaten verbirgt steht eine persönliche unbekannte Geschichte, die zusammen mit vielen anderen das schreckliche Bild dieses ersten modernen Krieges zeichnet. Die Opfer der Soldaten sind es Wert das man sich ihrer erinnert. In diesem Sinne sind die Verlustlisten und ihre nachträgliche Veröffentlichung zu sehen.

Bei Fragen:
alexander.odinius@googlemail.com


Suche in den Verlustlisten des I. Weltkrieges
Die Verlustlisten des I. Weltkrieges wurden mittlerweile vom Verein für Computergenealogie auf Grundlage der von mir digitalisierten Micro-Film-Scans aufbereitet und durch die Hilfe vieler Freiwilliger suchbar und im Internet zugänglich gemacht. Die Suche ist auf folgender Seite möglich:
 
 







Die Erkennungsmarke


Die Erkennungsmarke im 1. Weltkrieg
Die Erkennungsmarken wurden zur Identifizierung gefallener Soldaten bereits im preußisch – österreichischen Krieg (1866) verwendet. Am 29. April 1869 wurden, wahrscheinlich aufgrund der in diesem Kriege gemachten positiven Erfahrungen, die Erkennungsmarken (Recognoscierungs-Marken) per Verordnung in der preußischen Armee eingeführt. Bereits im deutsch – französischen Krieg von 1870/1871 trugen alle Soldaten eine Erkennungsmarke. In der Sanitätsordnung vom 10. Januar 1878 erhielten die Recognoscierungs-Marken ihre heute noch gültige Bezeichnung „Erkennungsmarken“.  Im I. Weltkrieg waren alle deutschen Soldaten mit Erkennungsmarken ausgestattet, deren Form bei Beginn des Krieges recht vielfältig und uneinheitlich war. Aus diesem Grunde wurde mit Verfügung des Kriesgministeriums (Nr. 1085/7.15 B 3.) vom 28.07.1915 neue Bestimmungen zur Erkennungsmarke erlassen. Dabei wurde folgende Verfahrensweisen eingeführt:

1)        Ersatzmannschaften:

Für Ersatzmannschaften, die auf den Kriegsschauplatz nachgesandt werden, wird die Erkennungsmarke von dem Ersatztruppenteil, bei dem der Mann eingestellt wird, und zwar unmittelbar nach seiner Einstellung in ihrem oberen Teile versehen mit dem Vornamen, Familiennamen, dem letzten Wohnort (bei größeren Orten mit Angaben der Straße und Hausnummer), Geburtsdatum, Bezeichnung des Ersatztruppenteils, Nummer der Kompanie und der Nummer der Kriegsstammrolle versehen.

2)        Feldtruppenteil:

Der Feldtruppenteil, dem der Mann zugeweisen wird, versieht die Erkennungsmarke in ihrem unteren Teil mit der Bezeichnung des Feldtruppenteils, der Nummer der Kompanie und der Nummer der Kriegsstammrolle.

3)        Truppenwechsel:

Wird der Mann im Verlaufe des Krieges einem anderen Truppenteil zugewiesen, so sind auf der Erkennungsmarke die Bezeichnung des bisherigen Feldtrupenteils zu durchschlagen, und die des neuen Truppenteils anzubringen. Die Bezeichnung des Ersatztruppenteils ändert sich dabei niemals.
 
Die Erkennungsmarke war aus Zinkblech gefertigt, oval, mit einer Breite von 7 cm und einer Höhe von 5 cm, und verfügte noch nicht über eine Bruchstelle.

 


Beispiel einer Erkennungsmarke nach der geänderten Fassung vom Juli 1915

(Quelle: Armeeverornungsblatt 1915, Ziffer 594, Seite 336)

 
Im Kriegsjahr 1917 wurde die Erkennungsmarke erneut verändert. (Verfügung Nr. 2377/8.17. B 3 vom 16.09.1917). Danach musste die Erkennungsmarke aus einem 1 mm starken Zinkblech mit einer Länge von 68 mm und einer Höhe von 54 mm gefertigt werden. Weiter wurde festgelegt, dass die Marke auf der Längsmittellinie drei Einschnitte erhalten sollte. Die Buchstaben sollten nur noch maximal 3 mm hoch sein. Die auf dem unteren und oberen Teil der Marke angebrachten Eintragungen waren nunmehr identisch. Die Erkennungsmarke hatte nunmehr ihre auch im 2. Weltkrieg beibehaltene Form erhalten. Als zusätzliche Maßnahme zur Verbesserung der Erkennung und Identifizierung eines Soldaten wurde durch das Kriegsministerium bereits am 18. Januar 1917 verfügt, dass alle Soldaten anzuweisen sind, möglichst viele persönliche Gegenstände mit Namen und Anschrift zu versehen. Hierdurch sollte die Identifizierung und Rückführung aufgefundener Gegenstände an Angehörige erleichtert werden.

 
 
  

Beispiel einer Erkennungsmarke nach der geänderten Fassung vom 16.09.1917
Quelle: Armeeverornungsblatt 1917, Ziffer 903, Seite 462