Mittwoch, 20. März 2013

Feldpostwesen


Feldpostwesen

Bei den Kriegen im 19. Jh. und den beiden Weltkriegen kam der Versorgung der im Einsatz befindlichen Soldaten an der Front mit Nachrichten aus der Heimat eine besondere Bedeutung zu. Mit dem Einsatz moderner Kommunikationstechnik wie Telefon und Funk verlor das Feldpostwesen nach den beiden Weltkriegen erheblich an Bedeutung, stellte  jedoch für die Frontsoldaten des ersten Weltkrieges die einzige Verbindung zu den Familien in der Heimat dar und war deshalb in militärischer Hinsicht ein sehr bedeutender psychologischer Faktor.
Die Gesamtleitung des Feldpostwesens oblag dem Reichspostamt. Bei Mobilmachung trat eine Feldpostabteilung zusammen, die für die Abwicklung des Postverkehrs zwischen der Front und der Heimat verantwortlich war. Die Zustellung der Post war natürlich nur dann möglich, wenn der Aufenthalt des Empfängers bekannt war. Als erste Amtshandlung wurde deshalb eine sogenannte „Feldpostübersicht“ aufgestellt. Die Feldpostübersicht war ein exaktes Abbild der Organisationsstruktur des Heeres und enthielt alle militärischen Einheiten mit den Angaben zum augenblicklichen Einsatzort. Die Feldpostübersicht durfte auf keinen Fall in die Hände feindlicher Nachrichtendienste fallen und war deshalb streng geheim, ihre Auflage limitiert und über jedes Verzeichnis musste ein Nachweis geführt werden.

An der Spitze der Feldpostabteilung stand der Feldoberpostmeister. Ihm nachgeordnet waren die Armeepostdirektoren, denen wiederum alle Feldpostämter (Feldpostanstalten) ihres Bereichs unterstellt waren. Feldpostanstalten / Feldpostämter wurden für jedes Generalkommando eines Armeekorps, für das große Hauptquartier und als Feldpostexpedition für jede Division (Infanterie, Kavallerie, etc.) eingerichtet. Die Anzahl der Dienststellen war naturgemäß im Verlauf des Krieges einer starken Fluktuation unterworfen. In der Spitze waren 53 Feldpostämter, 270 Feldpostexpeditionen und 417 Feldpoststationen im Einsatz. Grundlage für die Verteilung der Feldpost war wie bereits oben erwähnt die „Feldpostübersicht“, in welcher alle selbstständigen oder selbstständig auftretenden Einheiten an der Front oder den besetzten Gebieten nach einem bestimmten Muster  mit ihren zugeordneten Feldpostanstalten aufgeführt waren. In der Übersicht waren zudem die Postanstalten an der Grenze, die sogenannten „Leitpunkte“, verzeichnet, die für die Verteilung der Postsendungen eine wichtige Funktion wahrnahmen. 

Die fortschreitende Kriegsdauer erforderte natürlich eine ständige Berichtigung der Feldpostübersicht, ohne welche die Verteilung der Feldpost nicht möglich gewesen wäre. Die ständige Aktualisierung gestaltete sich sehr schwierig, da im Verlauf des Krieges neue Einheiten gebildet wurden, alte Einheiten auseinanderfielen und die Zulieferung durch das Heer nicht immer zeitnah erfolgte oder sogar unterblieb. Bei bevorstehenden größeren militärischen Operation wurden zudem zum Zweck der Geheimhaltung Sperren verhängt, um Truppenverschiebungen zu verschleiern. Die Feldpostübersicht erschien 1914 in einer Auflage von 400 Exemplaren mit jeweils 60 Seiten und 2.677 Einzelverbänden. Die Auflage vom 07. März 1917 umfasste zum Vergleich 691 Seiten. Neben der Feldpostübersicht wurden später als Ergänzung noch ein Verzeichnis der nicht beim Feldheer befindlichen Stäbe und Truppen und ein Verzeichnis der Grenzschutztruppen herausgegeben.

Die Post für Soldaten an der Front wurde bei der schnellsten erreichbaren Postsammelstelle  (23 im Reichsgebiet) gesammelt und anhand der Feldpostübersicht sortiert (Grob-, Mittel-, Feinsortierung). Anschließend erfolgte die Weiterleitung an die Leitpunkte (1 Leitpunkt je Armee, (bedeutende Leitpunkte waren Köln, Trier, Metz, Straßburg, Königsberg, Thorn, Breslau und Dresden). Von dort erfolgte die weitere Verteilung an und über die Feldpoststationen / Feldpostexpeditionen auf Divisionsebene und weiter an die Einheiten an der Frontlinie. Die Leitpunkte wurden nicht nur aus technischen Gründen, sondern insbesondere aus Gründen der Konspiration eingerichtet. Der Geheimhaltung kam im Verlauf des Krieges eine immer größere Bedeutung zu. Bereits im Kriegsjahr 1915 wurde über Änderungen des bisherigen Systems nachgedacht. Danach sollte die Korps- und Divisionsbezeichnung auf den Briefen (auf dem obigen Brief noch angegeben) entfallen. Auf eine Änderung wurde jedoch zunächst aufgrund der damit erforderlichen Änderungen von Stempeln, Vordrucken etc. verzichtet. Im November 1916 wurde jedoch bekannt, dass die Alliierten anhand von Feldpostbriefen  gefangener deutscher Soldaten Aufschlüsse über die Heeresstruktur erlangen konnten. Das sicherste Mittel dem vorzubeugen wäre gewesen, keine Angaben zu höheren Verbänden und Feldpostanstalten zu machen. Da dies  jedoch aus posttechnischen Gründen nicht möglich war, einigte man sich auf folgende Varianten:

Neben dem Dienstgrad und dem Namen des Empfängers mussten / sollten entweder
1. das Regiment, Bataillon (Abteilung) oder Kompanie (Eskadron, Batterie) oder
2. ein selbständiges Bataillon (Abteilung) und Kompanie (Eskadron, Batterie) oder
3. bei besonderen Formationen (Kolonnen, Flieger, Funker usw.) deren amtliche
    Bezeichnung angegeben werden.
Bei Truppenteilen, die keinem Regimentsverband angehörten (Ziffern 2 und 3 ) war außerdem die zuständige Feldpostanstalt mit ihrer Nummer anzugeben. Bei Verbänden, die eine Bezeichnung des Regimentsverbandes erforderten ( Infanterie-Regiment etc.) durfte die Feldpostnummer nicht hinzugefügt werden. Unzulässige war es auch, bei Divisionen, Stäben von Armeekorps und Brigaden die Feldpostnummer anzugeben. Diese neue Regelung trat am 15.02.1917 in Kraft.


Beispiel eines Feldpostbriefes vom 29.09.1916 mit Stempel der 10. Kompanie
des 16. Königlich Sächsischen Infanterie-Regimentes 182 und der
Feldpostexpedition der 216. Infanterie-Division

Feldpostbrief vom 29.09.1916








Donnerstag, 7. März 2013

Sanitätswesen im I. Weltkrieg


Sanitätswesen im I. Weltkriege

 

II. Sanitätswesen

Das Sanitätspersonal wurde aus den Mannschaftsdienstgraden und dem Sanitätsoffizierskorps gebildet. Ihrer Funktion und Vorbildung entsprechend setzte es sich aus vier verschiedenen Gruppen zusammen:
Sanitätsmannschaften,
die aus der Truppe hervorgingen und im Kriege die Aufgabe hatten, die Verwundeten noch an der Front zu versorgen. Sie richteten Truppenverbandsplätze ein. Als Bestandteil der Truppen (je Kompanie 1 Sanitätssoldat) trugen sie deren jeweiligen Uniform.

Krankenträger
Diese gehörten organisatorisch den Train-Truppen an und trugen besondere Uniformen und wurden ausschließlich im Krankenträgerdienst eingesetzt, zu dem sie im Frieden ausgebildet worden waren. Sie trugen eine sogenannte Neutralitätsbinde (weiße Binde mit rotem Genfer Kreuz) am linken Oberarm. Im Kriege bildeten sie das Personal der Sanitätskompanien. Soldaten aus der Front, Musiker und Hilfsmusiker, wurden vorübergehend zu Hilfskrankenträgern ausgebildet.
Militärkrankenanwärter
Hierbei handelte es sich um Wehrpflichtige, die zum Dienst mit der Waffe nicht geeignet waren und nur eine kurze militärische Ausbildung erhielten. Sie stellten das Personal der Lazarette und trugen besondere Uniformen. Sie konnten zu Militärkrankenanwärtern, Gefreiten ernannt und später zu Unteroffizieren kapitulieren.
Sanitätsoffiziere
(Assistenzarzt, Oberarzt, Stabsarzt, Oberstabsarzt, Generaloberarzt, Generalarzt). Sie bildeten das Sanitäts-Offizier-Korps.

Der Ärztebedarf des Heeres im Kriege wurde über die aktiven Sanitätsoffiziere, Unterärzte und Einjährig-freiwilligen Ärzten hinaus gedeckt durch die dienstpflichtigen Ärzte des Beurlaubten-Standes, der Ersatzreserve, des Landsturms sowie Ärzte, die zwar gedient hatten, jedoch nicht zum Sanitätskorps überführt wurden. Darüber hinaus wurde der Bedarf aus bereits ausgeschiedenen Sanitätsoffizieren ergänzt, die sich freiwillig zum Kriegsdienst meldeten. Medizinstudenten, die bereits als Sanitätsmannschaften gedient und unter Vorbehalt zur Reserve entlassen wurden, sollten als Feldunterärzte verwendet werden, wenn sie das 7. Medizinsemester absolviert hatten.(§ 22 Wehrordnung). Dieser Personenkreis wurde ergänzt durch vertragsmäßig angenommene Zivilärzte, die durch allerhöchste Kabinettsorder vom 07. August 1913 für die Dauer des Vertragsverhältnisses dem Sanitäts-Offizierskorps angehörten. Die Verwendung der einzelnen Ärztegruppen wurde durch die Kriegs - Sanitätsordnung vom 27. Januar 1907 bestimmt. Die Sanitätsoffiziere waren danach für die leitenden Sanitätsdienststellen an der Front bestimmt. Soweit sie höheren Alters waren, was vorwiegend für reaktivierte Sanitätsoffiziere des Friedens- und Beurlaubten-Standes zutraf, waren für sie entsprechende Stellen als stellvertretende Korpsärzte und Reservelazarettdirektoren in der Heimat bestimmt. Am 11. August 1914 genehmigte zudem die Medizinal - Abteilung des Kriegsministeriums ausnahmsweise, weibliche Ärzte für Reservelazarette zu verpflichten, wenn in einem Korpsbereich nicht genügend männliche Ärzte vorhanden seien. Im Mai 1915 wurde ermittelt, dass zu diesem Zeitpunkt 46 Ärztinnen angestellt waren. Daraufhin wurde verfügt, die Vertragsverhältnisse soweit möglich zu lösen. Nach Aufstellung weiblicher Nachrichtenkorps im September 1918 wurde entschieden, erneut weibliche Ärzte einzustellen.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Bestrebungen während des Krieges, den Bedarf an Sanitätsoffizieren zu decken. Wie bereits oben angeführt konnten zu Beginn des Krieges Medizinstudenten mit sieben absolvierten Semestern zu Feldunterärzten ernannt werden. Die übrigen Medizinstudenten, die als Sanitätsunteroffiziere der Reserve entlassen worden waren, traten bei der Mobilmachung als solche ein und wurden bei mobilen Formationen verwandt. Unmittelbar im Zusammenhang mit der Mobilmachung entschied der Bundesrat am 01. August 1914, dass für Ärzte nach der Prüfung zur Approbation erforderliche praktische Jahr zu streichen. Die Approbation wurde direkt nach erfolgter Staatsprüfung erteilt. Am 06. August 1914 wurden Notprüfungen von zweitägiger Dauer eingeführt und für die bereits im Heer dienenden approbierten Studierenden der 01. August 1914 als Approbationstag festgelegt. Durch diese Maßnahmen konnte der Bedarf ausgeglichen werden und am 28. Januar 1915 wurden die Notprüfungen vom Bundesrat aufgehoben.

Die fortschreitende Dauer des Krieges führte jedoch erneut zu einer Erhöhung des Bedarfs an Ärzten. Deshalb wurde entschieden, dass alle im Heere dienenden Studierende der Heilkunde in den Sanitätsdienst übernommen und ihnen die Möglichkeit geboten wurde, ihre Studien an Universitäten zu fortzusetzen. Ab April 1915 waren alle Studierenden der Heilkunde, die ½ Jahr mit der Waffe gedient hatten, unmittelbar zu Sanitätsdienst zu überführen. Sie konnten zu überzähligen Sanitätsgefreiten und Sanitätsunteroffizieren ernannt, und sowie sie 2 Semester studiert und 1 Jahr Heeres- oder Sanitätsdienst absolviert hatten, zu Sanitätsvizefeldwebeln befördert werden. Ab März 1915 konnten Sanitätsmannschaften zum Feldunterarzt nach Ablauf von 2 klinischen Semestern ernannt werden. An Stelle der klinischen Semester wurden ab August 1915 und ab Januar 1916 ½bzw. 1 Jahr Heeressanitätsdienst angerechnet. Im März 1916 wurde zur Verbesserung der Beförderungssituation der Dienstgrad des Feld-Hilfs-Arztes eingeführt. Für Feld-Hilfs-Ärzte galten die Bestimmungen für Feldwebelleutnants sinngemäß. Sie gehörten zu den Sanitätsoffizieren im Range eines Assistenzarztes, hinter denen sie eingereiht wurden. Den studierenden Sanitätsunteroffizieren wurde, wie bereits erwähnt, die medizinische Fortbildung an Universitäten ermöglicht. Im Kriegsjahr 1917 wurde 342 Studierenden diese Möglichkeit eröffnet. Sie wurden im Anschluss an ein Kurzsemester von 2 Monaten zum Feldunterarzt ernannt. Diese Fortbildung war ebenfalls für bereits ernannte Feldunter- und Feld-Hilfs-Ärzte vorgesehen, um ihre Staatsprüfung abzulegen und dadurch ihre Approbation zu erlangen. Die Sanitätsformationen waren wie folgt gegliedert:

Der Armeearzt im Rang eines Obergeneralarztes leitete den gesamten Sanitätsdienst der Armee und deren Etappe. Ihm nachgeordnet waren die Korpsärzte im Rang eines Generalarztes. Ihnen unterstand der Sanitätsdienst im Korpsbereich. Hierzu zählten insbesondere die Sanitätskompanien (3 je Korps) und Feldlazarette (12 je Korps). Einer seiner wesentlichen Aufgaben bestand darin, den Standort der Feldlazarette den Entwicklungen an der Front anzupassen. Er arbeitete hierzu eng mit dem Etappenarzt der Krankentransportabteilung und den Militäreisenbahnbehörden zusammen. Dem Korpsarzt unterstanden seinerseits die jeweiligen Divisionsärzte, denen die Organisation und Beaufsichtigung des Sanitätsdienstes auf Divisionsebene oblag. Die Divisionsärzte bekleideten den Rang des Generaloberarztes.  

Die erste Versorgung von verwundeten oder verletzten Soldaten fand unmittelbar an der Front statt. Jede Kompanie hatte zu diesem Zweck einen Sanitätsunterstand, der schusssicher angelegt sein sollte. Er war der Arbeitsplatz der Sanitätsunteroffiziere und Mannschaften. Ungefähr 500 m hinter der Front befand sich der Bataillons-Sanitätsunterstand, welcher mit einer Deckenstärke von 7 – 9 m bombensicher angelegt und in dem Lagerstellen für 25 bis 40 Personen eingerichtet sein sollte. In ihm hielt sich der Sanitätsoffizier auf. Als nächste Station folgte der Regiments-Sanitätsunterstand, etwa 2 bis 3 Kilometer hinter der Front. Der Regiments-Sanitätsunterstand war ebenfalls bombensicher angelegt und sollte bis zu 100 Soldaten Platz bieten. Von hier erfolgte der Abtransport zum Haupt-Verband-Platz und weiter zu den Feldlazaretten.

Die Soldaten, deren Verwundung einen erneuten Fronteinsatz unmöglich machte und eine längerfristige medizinische Versorgung erforderte, wurden von den Hauptverbandplätzen direkt bzw. soweit erforderlich über die Feldlazarette, von denen insgesamt 592 während des Krieges aufgestellt wurden (Sanitätsbericht über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918, Band 1 Seite 108 Übersicht 23), zu den Kriegslazaretten in der Etappe transportiert.

Der Transport oblag den Sanitätskompanien, von denen jedem Armeekorps 3 zur Verfügung standen. Während die Feldlazarette lediglich zur frontnahen Versorgung der Soldaten dienten, waren die in der Etappe eingerichteten Kriegslazarette regelrechte Krankenhäuser. Die Einrichtung der Kriegslazarette gehörte zum Aufgabenbereich Kriegslazarett-Abteilungen der Etappeninspektionen. Die Armeen besaßen für jedes Armeekorps eine Kriegslazarett-Abteilung. Der Transport der Verwundeten in die Etappen bzw. in die Heimat war Aufgabe der Krankentransportabteilungen. Der Transport der Verwundeten in heimatliche Lazarette (Garnisonslazarette, Vereinslazarette etc.) wurde mit Lazarettzügen durchgeführt, die eigens für den Transport erkrankter oder verwundeter Soldaten hergerichtet waren. Die Erkrankten und Verwundeten wurden mit sogenannten „Wundtäfelchen“ versehen, die an Mantel- oder Hemdknopfloch sowie am Waffenrock befestigt wurden. Insgesamt wurden im Verlauf des ersten Weltkrieges im Durchschnitt monatlich 86.300 Verwundete und Kranke in die Heimat transportiert, die dort angekommen vielfach von freiwilligen Hilfsorganisation (Rotes Kreuz, Samaritervereine, Verbände der Genossenschaft etc.) mit Hilfe freiwilliger Krankenpfleger versorgt wurden. In diesem Zusammenhang sollen die 202.000 Freiwilligen des Sanitätsdienstes nicht vergessen werden, die an der Front zum Einsatz kamen. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass in Deutschland eine Amerikanische und Niederländische Ambulanz tätig war. Die Amerikanische Ambulanz war vom 24. Oktober 1914 bis zum 23. September 1915 im Reserve-Lazarett Viktoriatheater, später Konzerthaus, in Gleiwitz tätig. Die Niederländische Ambulanz löste die Amerikanische in Gleiwitz ab, wo sie vom 29. Dezember bis 15. März 1918 eingesetzt war.


 
Wundtäfelchen zur Kennzeichnung der Verwundeten und erkrankten Soldaten
(Quelle: Sanitätsbericht über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918)