Donnerstag, 7. März 2013

Sanitätswesen im I. Weltkrieg


Sanitätswesen im I. Weltkriege

 

II. Sanitätswesen

Das Sanitätspersonal wurde aus den Mannschaftsdienstgraden und dem Sanitätsoffizierskorps gebildet. Ihrer Funktion und Vorbildung entsprechend setzte es sich aus vier verschiedenen Gruppen zusammen:
Sanitätsmannschaften,
die aus der Truppe hervorgingen und im Kriege die Aufgabe hatten, die Verwundeten noch an der Front zu versorgen. Sie richteten Truppenverbandsplätze ein. Als Bestandteil der Truppen (je Kompanie 1 Sanitätssoldat) trugen sie deren jeweiligen Uniform.

Krankenträger
Diese gehörten organisatorisch den Train-Truppen an und trugen besondere Uniformen und wurden ausschließlich im Krankenträgerdienst eingesetzt, zu dem sie im Frieden ausgebildet worden waren. Sie trugen eine sogenannte Neutralitätsbinde (weiße Binde mit rotem Genfer Kreuz) am linken Oberarm. Im Kriege bildeten sie das Personal der Sanitätskompanien. Soldaten aus der Front, Musiker und Hilfsmusiker, wurden vorübergehend zu Hilfskrankenträgern ausgebildet.
Militärkrankenanwärter
Hierbei handelte es sich um Wehrpflichtige, die zum Dienst mit der Waffe nicht geeignet waren und nur eine kurze militärische Ausbildung erhielten. Sie stellten das Personal der Lazarette und trugen besondere Uniformen. Sie konnten zu Militärkrankenanwärtern, Gefreiten ernannt und später zu Unteroffizieren kapitulieren.
Sanitätsoffiziere
(Assistenzarzt, Oberarzt, Stabsarzt, Oberstabsarzt, Generaloberarzt, Generalarzt). Sie bildeten das Sanitäts-Offizier-Korps.

Der Ärztebedarf des Heeres im Kriege wurde über die aktiven Sanitätsoffiziere, Unterärzte und Einjährig-freiwilligen Ärzten hinaus gedeckt durch die dienstpflichtigen Ärzte des Beurlaubten-Standes, der Ersatzreserve, des Landsturms sowie Ärzte, die zwar gedient hatten, jedoch nicht zum Sanitätskorps überführt wurden. Darüber hinaus wurde der Bedarf aus bereits ausgeschiedenen Sanitätsoffizieren ergänzt, die sich freiwillig zum Kriegsdienst meldeten. Medizinstudenten, die bereits als Sanitätsmannschaften gedient und unter Vorbehalt zur Reserve entlassen wurden, sollten als Feldunterärzte verwendet werden, wenn sie das 7. Medizinsemester absolviert hatten.(§ 22 Wehrordnung). Dieser Personenkreis wurde ergänzt durch vertragsmäßig angenommene Zivilärzte, die durch allerhöchste Kabinettsorder vom 07. August 1913 für die Dauer des Vertragsverhältnisses dem Sanitäts-Offizierskorps angehörten. Die Verwendung der einzelnen Ärztegruppen wurde durch die Kriegs - Sanitätsordnung vom 27. Januar 1907 bestimmt. Die Sanitätsoffiziere waren danach für die leitenden Sanitätsdienststellen an der Front bestimmt. Soweit sie höheren Alters waren, was vorwiegend für reaktivierte Sanitätsoffiziere des Friedens- und Beurlaubten-Standes zutraf, waren für sie entsprechende Stellen als stellvertretende Korpsärzte und Reservelazarettdirektoren in der Heimat bestimmt. Am 11. August 1914 genehmigte zudem die Medizinal - Abteilung des Kriegsministeriums ausnahmsweise, weibliche Ärzte für Reservelazarette zu verpflichten, wenn in einem Korpsbereich nicht genügend männliche Ärzte vorhanden seien. Im Mai 1915 wurde ermittelt, dass zu diesem Zeitpunkt 46 Ärztinnen angestellt waren. Daraufhin wurde verfügt, die Vertragsverhältnisse soweit möglich zu lösen. Nach Aufstellung weiblicher Nachrichtenkorps im September 1918 wurde entschieden, erneut weibliche Ärzte einzustellen.
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Bestrebungen während des Krieges, den Bedarf an Sanitätsoffizieren zu decken. Wie bereits oben angeführt konnten zu Beginn des Krieges Medizinstudenten mit sieben absolvierten Semestern zu Feldunterärzten ernannt werden. Die übrigen Medizinstudenten, die als Sanitätsunteroffiziere der Reserve entlassen worden waren, traten bei der Mobilmachung als solche ein und wurden bei mobilen Formationen verwandt. Unmittelbar im Zusammenhang mit der Mobilmachung entschied der Bundesrat am 01. August 1914, dass für Ärzte nach der Prüfung zur Approbation erforderliche praktische Jahr zu streichen. Die Approbation wurde direkt nach erfolgter Staatsprüfung erteilt. Am 06. August 1914 wurden Notprüfungen von zweitägiger Dauer eingeführt und für die bereits im Heer dienenden approbierten Studierenden der 01. August 1914 als Approbationstag festgelegt. Durch diese Maßnahmen konnte der Bedarf ausgeglichen werden und am 28. Januar 1915 wurden die Notprüfungen vom Bundesrat aufgehoben.

Die fortschreitende Dauer des Krieges führte jedoch erneut zu einer Erhöhung des Bedarfs an Ärzten. Deshalb wurde entschieden, dass alle im Heere dienenden Studierende der Heilkunde in den Sanitätsdienst übernommen und ihnen die Möglichkeit geboten wurde, ihre Studien an Universitäten zu fortzusetzen. Ab April 1915 waren alle Studierenden der Heilkunde, die ½ Jahr mit der Waffe gedient hatten, unmittelbar zu Sanitätsdienst zu überführen. Sie konnten zu überzähligen Sanitätsgefreiten und Sanitätsunteroffizieren ernannt, und sowie sie 2 Semester studiert und 1 Jahr Heeres- oder Sanitätsdienst absolviert hatten, zu Sanitätsvizefeldwebeln befördert werden. Ab März 1915 konnten Sanitätsmannschaften zum Feldunterarzt nach Ablauf von 2 klinischen Semestern ernannt werden. An Stelle der klinischen Semester wurden ab August 1915 und ab Januar 1916 ½bzw. 1 Jahr Heeressanitätsdienst angerechnet. Im März 1916 wurde zur Verbesserung der Beförderungssituation der Dienstgrad des Feld-Hilfs-Arztes eingeführt. Für Feld-Hilfs-Ärzte galten die Bestimmungen für Feldwebelleutnants sinngemäß. Sie gehörten zu den Sanitätsoffizieren im Range eines Assistenzarztes, hinter denen sie eingereiht wurden. Den studierenden Sanitätsunteroffizieren wurde, wie bereits erwähnt, die medizinische Fortbildung an Universitäten ermöglicht. Im Kriegsjahr 1917 wurde 342 Studierenden diese Möglichkeit eröffnet. Sie wurden im Anschluss an ein Kurzsemester von 2 Monaten zum Feldunterarzt ernannt. Diese Fortbildung war ebenfalls für bereits ernannte Feldunter- und Feld-Hilfs-Ärzte vorgesehen, um ihre Staatsprüfung abzulegen und dadurch ihre Approbation zu erlangen. Die Sanitätsformationen waren wie folgt gegliedert:

Der Armeearzt im Rang eines Obergeneralarztes leitete den gesamten Sanitätsdienst der Armee und deren Etappe. Ihm nachgeordnet waren die Korpsärzte im Rang eines Generalarztes. Ihnen unterstand der Sanitätsdienst im Korpsbereich. Hierzu zählten insbesondere die Sanitätskompanien (3 je Korps) und Feldlazarette (12 je Korps). Einer seiner wesentlichen Aufgaben bestand darin, den Standort der Feldlazarette den Entwicklungen an der Front anzupassen. Er arbeitete hierzu eng mit dem Etappenarzt der Krankentransportabteilung und den Militäreisenbahnbehörden zusammen. Dem Korpsarzt unterstanden seinerseits die jeweiligen Divisionsärzte, denen die Organisation und Beaufsichtigung des Sanitätsdienstes auf Divisionsebene oblag. Die Divisionsärzte bekleideten den Rang des Generaloberarztes.  

Die erste Versorgung von verwundeten oder verletzten Soldaten fand unmittelbar an der Front statt. Jede Kompanie hatte zu diesem Zweck einen Sanitätsunterstand, der schusssicher angelegt sein sollte. Er war der Arbeitsplatz der Sanitätsunteroffiziere und Mannschaften. Ungefähr 500 m hinter der Front befand sich der Bataillons-Sanitätsunterstand, welcher mit einer Deckenstärke von 7 – 9 m bombensicher angelegt und in dem Lagerstellen für 25 bis 40 Personen eingerichtet sein sollte. In ihm hielt sich der Sanitätsoffizier auf. Als nächste Station folgte der Regiments-Sanitätsunterstand, etwa 2 bis 3 Kilometer hinter der Front. Der Regiments-Sanitätsunterstand war ebenfalls bombensicher angelegt und sollte bis zu 100 Soldaten Platz bieten. Von hier erfolgte der Abtransport zum Haupt-Verband-Platz und weiter zu den Feldlazaretten.

Die Soldaten, deren Verwundung einen erneuten Fronteinsatz unmöglich machte und eine längerfristige medizinische Versorgung erforderte, wurden von den Hauptverbandplätzen direkt bzw. soweit erforderlich über die Feldlazarette, von denen insgesamt 592 während des Krieges aufgestellt wurden (Sanitätsbericht über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918, Band 1 Seite 108 Übersicht 23), zu den Kriegslazaretten in der Etappe transportiert.

Der Transport oblag den Sanitätskompanien, von denen jedem Armeekorps 3 zur Verfügung standen. Während die Feldlazarette lediglich zur frontnahen Versorgung der Soldaten dienten, waren die in der Etappe eingerichteten Kriegslazarette regelrechte Krankenhäuser. Die Einrichtung der Kriegslazarette gehörte zum Aufgabenbereich Kriegslazarett-Abteilungen der Etappeninspektionen. Die Armeen besaßen für jedes Armeekorps eine Kriegslazarett-Abteilung. Der Transport der Verwundeten in die Etappen bzw. in die Heimat war Aufgabe der Krankentransportabteilungen. Der Transport der Verwundeten in heimatliche Lazarette (Garnisonslazarette, Vereinslazarette etc.) wurde mit Lazarettzügen durchgeführt, die eigens für den Transport erkrankter oder verwundeter Soldaten hergerichtet waren. Die Erkrankten und Verwundeten wurden mit sogenannten „Wundtäfelchen“ versehen, die an Mantel- oder Hemdknopfloch sowie am Waffenrock befestigt wurden. Insgesamt wurden im Verlauf des ersten Weltkrieges im Durchschnitt monatlich 86.300 Verwundete und Kranke in die Heimat transportiert, die dort angekommen vielfach von freiwilligen Hilfsorganisation (Rotes Kreuz, Samaritervereine, Verbände der Genossenschaft etc.) mit Hilfe freiwilliger Krankenpfleger versorgt wurden. In diesem Zusammenhang sollen die 202.000 Freiwilligen des Sanitätsdienstes nicht vergessen werden, die an der Front zum Einsatz kamen. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass in Deutschland eine Amerikanische und Niederländische Ambulanz tätig war. Die Amerikanische Ambulanz war vom 24. Oktober 1914 bis zum 23. September 1915 im Reserve-Lazarett Viktoriatheater, später Konzerthaus, in Gleiwitz tätig. Die Niederländische Ambulanz löste die Amerikanische in Gleiwitz ab, wo sie vom 29. Dezember bis 15. März 1918 eingesetzt war.


 
Wundtäfelchen zur Kennzeichnung der Verwundeten und erkrankten Soldaten
(Quelle: Sanitätsbericht über das Deutsche Heer im Weltkriege 1914/1918)

 


  




 
















1 Kommentar:

  1. Hallo lieber Freund, hast du auch Informationen zu den San. Komp. im 1. WK?

    Gruß Stabsarzt

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